Hauptnavigation

Neue EU-Preisverordnung

Ab dem 19. April 2021 gelten neue gesetzliche Bestimmungen für Bargeldauszahlungen und Zahlungen mit Ihrer Sparkassen-Card oder Sparkassen-Kreditkarte innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), die in einer EWR-Fremdwährung durchgeführt werden und eine Währungsumrechnung beinhalten.

Wir möchten Ihnen eine bessere Übersicht zu Entgelten und Wechselkursen bieten und damit die gesetzlichen Bestimmungen umsetzen. Daher passen wir zum 19. April 2021 alle Giro- und Kartenverträge an und vereinbaren einen Kommunikationsweg für Währungsumrechnungsbenachrichtigungen mit Ihnen.

Welchen Anspracheweg möchten Sie nutzen?

Um die Versendung der Erinnerungsnachricht zu ermöglichen, ist der Karteninhaber verpflichtet, der Sparkasse eine gültige E-Mail-Adresse sowie bei deren Änderung die geänderten Daten mitzuteilen.

Alternativ können  Karteninhaber die Information auch als Weckernachricht per „SMS“ oder „Push-Nachricht“ erhalten. Der vereinbarte Kommunikationsweg gilt entsprechend für alle anderen oder zukünftig an diesen Karteninhaber von der Sparkasse ausgegebenen Kredit- und Debitkarten.

Sie können den Einrichtungswunsch für den EWR-Währungswecker bequem persönlich vor Ort in der Filiale oder im Kunden-Service-Center mitteilen. 

Haben Sie bereits einen Online-Banking-Zugang?

Sie können sich in der Internet-Filiale oder über die S-App eigenständig Ihren Kontowecker nach Ihren Wünschen anlegen und individuell gestalten (Weckerart: Themenwecker - Thema: EWR-Währung).

 

 Cookie Branding
i